Es gelten folgende Jahres-Beitragssätze:
(zum 1. Januar 2021 laut Anlage A zur Beitragsordnung)

Kinder bis 9 Jahre € 132,-
Jugendliche ab 10 bis 17 Jahre € 174,-
Wettkampfspieler ab 18 Jahre € 186,-
Schüler/Studenten Wettkampf ab 18 bis 27 Jahre € 174,-
Hobby € 150,-
Familienbeitrag € 372,-
Passive Mitglieder € 30,-
Aufnahmegebühr € 2,50
Bearbeitungsbegühr für verspätet
eingegange Schüler/Studentenbescheinigungen
€ 1,50
Säumniszuschlag für verspätet bezahlte Mitgliedsbeiträge € 5,-

Hier findest du die Beitragsordnung als PDF.

Ordnung

§1 Zweckbestimmung

Zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben erhebt der Erkelenzer-Volleyball-Verein 2000 e.V. Mitgliedsbeiträge.

§2 Beitragsberechnung

Bei der Berechnung der Beitragshöhe für die jeweilige Altersstufe wird das tatsächliche Alter am ersten Tag eines jeden Geschäftsjahres zugrunde gelegt.

Die Altersstufen werden wie folgt festgelegt:

a) Kinder bis 9 Jahre
b) Jugendliche ab 10 bis 17 Jahre
c) Erwachsene ab 18 Jahre

Im Wettkampfbereich zahlen Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Ersatzdienstleistende ab 18 Jahre für die Dauer der Ausbildung bzw. des Wehr- oder Ersatzdienstes – maximal jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres – gegen Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung einen reduzierten Beitrag. Die Bescheinigung muss bis zum 15. November eines jeden Jahres beim Vorstand vorliegen. Sie gilt dann für das folgende Geschäftsjahr.

Der Familienbeitrag wird erhoben, wenn mindestens Mitglied sind:

a) ein Erwachsener und zwei leibliche / adoptierte Kinder oder
b) zwei Erwachsene und ein leibliches / adoptiertes Kind oder
c) drei leibliche / adoptierte Kinder

Nichteheliche Lebensgemeinschaften werden Ehepaaren gleichgestellt.

§3 Beitragsjahr

Das Beitragsjahr ist identisch mit dem Geschäftsjahr nach §5 der Satzung.

§4 Beitragspflicht

Jedes Mitglied ist verpflichtet, Mitgliedsbeiträge zu entrichten.

In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorstand auf Antrag ein Mitglied des Vereins ganz oder teilweise von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreien.

Passive Mitglieder zahlen einen geminderten Beitrag.

Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

§5 Beitragssätze und Beitragsfestsetzung

Die Beitragssätze sind in der jeweils gültigen Fassung als „Anlage A“ Bestandteil dieser Beitragsordnung.

Änderungen der Beiträge auf Antrag der Mitglieder oder des Vorstands werden auf der Jahreshauptversammlung für das folgende Geschäftsjahr festgelegt.

Der Beitrag für außerordentliche Mitglieder wird vom Vorstand festgesetzt.

§6 Beitragserhebung

Der Mitgliedsbeitrag ist eine Bringschuld. Er wird einmal jährlich im voraus erhoben. Der Beitrag wird spätestens vier Wochen nach Zugang der Rechnung fällig. Nach weiteren vier Wochen erfolgt eine schriftliche Mahnung und es wird ein Säumniszuschlag fällig. Wird der Beitrag trotz schriftlicher Mahnung nicht bezahlt, ist der Vorstand gehalten, das schriftliche Mahnverfahren einzuleiten. Die entstehenden Kosten und Verzugszinsen gehen zu Lasten des Mitglieds.

Für Mitglieder, die während des Geschäftsjahres in den Verein eintreten, wird der Beitrag pro rata temporis erhoben. Mitglieder, die während des Geschäftsjahres austreten, haben keinen Anspruch auf Rückvergütung der Mitgliedsbeiträge für das jeweilige Jahr.

Bei Neuaufnahme von Mitgliedern wird eine Aufnahmegebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr wird bei Änderungen von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes neu festgesetzt.

§7 Schlussbestimmungen

Diese Beitragsordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

Änderungen und Ergänzungen müssen von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.


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